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MTV Wasbüttel



Sparten- und Gebührenordnung

SPARTEN- und GEBÜHRENORDNUNG

   MTV Wasbüttel TENNISSPARTE

§ 1 Grundlage

Grundlage für den Geschäfts-, Gebühren- und Spielbetrieb der Tennissparte ist die Satzung des MTV Wasbüttel.

Die Sparten- und Gebührenordnung ergänzt und erläutert die Festlegung der Satzung, soweit dies für den Bereich der Tennissparte erforderlich ist.           

Gründungstag Sparte: 16. April 1986

 

§ 2 Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Tennissparte ist die Mitgliedschaft im MTV Wasbüttel e. V. von 1912.

Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus der Vereinssatzung sowie aus dieser Spartenordnung.

 

§ 3 Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht

a)     Die Einrichtungen der Sparte nach Maßgabe der dafür getroffenen Bestimmungen zu nutzen,

b)     An allen Veranstaltungen der Sparte, sowie am Spielbetrieb gemäß § 12 teilzunehmen.

c)      Ihr Stimmrecht bei der Spartenversammlung auszuüben.

 

§ 4 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet

a)     Die Spartenordnung einzuhalten und Anordnungen der Spartenführung zu befolgen

b)     Die festgelegten Spartenzusatzbeiträge pünktlich zu entrichten

c)      Als aktives Mitglied pro Saison 3 Arbeitsstunden abzuleisten (diese sind an andere Spartenmitglieder übertragbar)

Jugendliche (ab 15 Jahren) werden nach Bedarf eingesetzt. Die Anzahl der Arbeitsstunden kann geändert werden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde von aktiven Erwachsenen, ist ein Betrag in Höhe von 10,00 € (Jugendliche: 3,25 €) zu zahlen.
Geleistete Arbeitsstunden müssen von der Spartenführung dokumentiert und bestätigt werden.

 

§ 5 Die Spartenführung

Sie besteht aus dem Spartenleiter, seinem Stellvertreter, einem Kassenwart, dem Jugendwart und einem Sportwart.

 

§ 6 Spartenbeitrag

Neben dem Vereinsbeitrag kann für die Mitgliedschaft in der Tennisparte ein zusätzlicher Spartenbeitrag erhoben werden. Die Höhe wird durch die Spartenversammlung festgelegt.

 

§ 7 Einberufung der Spartenversammlung

In jed3em Geschäftsjahr ist mindestens eine Spartenversammlung abzuhalten.

In der Einladung ist die Tagesordnung mit aufzunehmen.

 

§ 8 Die Spartenversammlung

Die Angelegenheiten der Tennissparte werden durch Beschlussfassung in der Spartenversammlung geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist es erforderlich, das der Gegenstand bei Eiberufung der Spartenversammlung bezeichnet wird.

Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

Ihre Beschlüsse werden protokollarisch festgehalten.

Jede einberufene Spartenversammlung ist ohne Berücksichtigung auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 18 Jahre.

Die besonderen, ausschließlich der Spartenversammlung vorbehaltenen Aufgaben sind:

a)     Wahl der Spartenführung (erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren) und deren Entlastung.

b)     Wahl von 2 Kassenprüfern/innen

c)      Entscheidung über Änderungen in der Sparten- und Gebührenordnung (müssen von ¾ der anwesenden Mitglieder bestätigt werden

d)     Entscheidung über Änderung der abzuleistenden Arbeitstunden und über die Höhe des Entgeltes bei Nichtableisten.

 

§ 9 Kassenprüfer/innen

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre, sie darf jedoch nicht gleichlaufend sein.

In überschneidender Reihenfolge scheiden sie nach 2 Jahren aus, so dass in jedem Jahr ein Kassenprüfer neu zu wählen ist, während der andere Prüfer noch ein Jahr im Amt verbleibt.

Die Kassenprüfung erfolgt jeweils unmittelbar vor der Spartenversammlung.

Das Ergebnis ihrer Kontrolle ist der Spartenversammlung mündlich vorzutragen; daraus muss hervorgehen, ob dem Kassenwart Entlastung erteilt werden kann.

 

§ 10 Eigentumsverhältnisse

Die Gemeinde Wasbüttel ist Eigentümer des Grundstücks, sowie von den darauf errichteten Gebäuden.

 

§ 11 Spielberechtigung

Spielberechtigt ist jedes Mitglied, das seine Vereins- und Spartenbeiträge bezahlt hat.

Einzelheiten regelt die Gebührenordnung.

 

§ 12 Spielbetrieb

Die Spielsaison wird von der Spartenführung festgelegt; sind die Plätze noch nicht freigegeben, so dürfen sie nicht bespielt werden. Die Spartenführung kann Plätze sperren, wenn sie diese für nicht bespielbar hält oder sie für die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten erforderlich ist.

Die Plätze sind nur mit geeigneten Tennisschuhen zu betreten.

Nach jedem Spiel sind die Plätze von den Spielern mit dem Schleppnetz abzuziehen und ggf. die Linien zu säubern.

Bei Bedarf sind die Plätze zu wässern. Die Plätze sind grundsätzlich zum Ende des Spieltages durch den jeweiligen letzten Benutzer zu wässern. Befindet sich nach starken Regenfällen Wasser auf den Plätzen, so dürfen diese nicht bespielt werden.

Bei eventuell auftretenden Schäden während der Spielzeit ist die Spartenführung unmittelbar nach Beendigung der Spielzeit zu informieren.

Alle Spartenmitglieder sind aufgefordert im Interesse aller, auf die Einhaltung der Festlegung dieser Spartenordnung zu achten und Verstöße dagegen unmittelbar der Spartenführung mitzuteilen. Diese kann Spartenmitglieder bei wiederholtem Fehlverhalten bis zu einem Monat vom Spielbetrieb ausschließen.

Die Spartenumlage wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

 

§ 13 Platzbelegung

Die Platzbelegung erfolgt nach dem „Schlosssystem“.

Jedes zahlende Spartenmitglied erhält zwei mit Zahlen versehene Schlösser. (Schlosspfand 10€)

Jede Familie erhält für jedes Kind zusätzlich zwei Jugendschlösser.

Jugendliche, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zwei Jugendschlösser.

Befinden sich diese in einem Ausbildungsverhältnis (dis ist der Spartenführung anzuzeigen), werden die Jugendschlösser gegen Erwachsenenschlösser ausgetauscht.

Werden die Plätze von Jugendlichen unter 10 Jahren bespielt so ist die Anwesenheit eines älteren Spartenmitgliedes notwendig.

Die Platzbelegung gilt nur, wenn 24 Stunden vor Spielbeginn zwei Schlösser eingehängt sind.

Diese verbleiben auch dort währen der Spielzeit.

Eine Belegung der Plätze während der spielintensiven Zeit (siehe § 14) soll höchstens 2 Stunden betragen.

Jugendschlösser können während dieser Zeiten nicht gehängt werden.

Sind diese Zeiten nicht von Erwachsenen genutzt, so können Jugendliche ihre Schlösser an Sams-, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr kurzfristig einhängen.

 

§ 14 Spielzeit

Sind die Plätze für den Spielbetrieb freigegeben, so gilt die tägliche Spielzeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

Die spielintensive Zeit wird wie folgt festgelegt:

Montag – Freitag                                                16.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Sonnabend, Sonntag und Feiertage            06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Die Spartenführung kann Plätze zu bestimmten Zeiten für den Trainingsbetrieb reservieren.

Die reine Spielzeit pro Stunde solle 50 Minuten nicht überschreiten (10 Minuten erforderlich für Platzpflege).

Die Tennisplätze und das Clubhaus sind nach Nutzung, sofern sich kein Spartenmitglied auf der Tennisanlage aufhält, zu verschließen.

Jedes zahlende Spartenmitglied erhält gegen eine Gebühr von 5,00 € einen Platzschlüssel, mit dem auch das Clubhaus betreten werden kann. Er ist nicht übertragbar.

Verlust bedeutet erneute Zahlung der Gebühr. Bei Rückgabe wird die Gebühr erstattet.

Spieler, die nicht Mitglied der Tennissparte sind, dürfen die Tennisplätze gegen eine Gebühr von 5,00 € pro Spieler und Stunde benutzen. In jedem Fall muss ein Spartenmitglied anwesend sein. Das Spartenmitglied trägt sich vor Beginn in die Gästeliste im Clubhaus ein.

 

§ 15 Gültigkeit

Diese Sparten- und Gebührenordnung (Stand 29.01.2009) ist bis auf Widerruf durch die Spartenversammlung gültig.

 

Gebührenordnung

 

Mitgliedsbeiträge im MTV Wasbüttel e.V.

 

 

MTV Wasbüttel

Monat

Halbjahr

Jahr

Kinder bis 10 Jahre

2,50

15,00

30,00

Jugend 11-17 Jahre

3,50

21,00

42,00

Auszubildende, Studenten

3,50

21,00

42,00

Erwachsene

6,00

36,00

72,00

Familienbeitrag (Erw. + Kinder)

12,00

72,00

144,00

Mitglieder ab 60 Jahre

3,00

18,00

36,00

 

 

 

Zusatzbeiträge für Mitglieder der Tennissparte

 

TENNIS

Monat

Halbjahr

Jahr

Kinder bis 14 Jahre

1,00

6,00

12,00

Jugend 15 – 17 Jahre

2,00

12,00

24,00

Auszubildende, Studenten

2,00

12,00

24,00

Erwachsene

4,00

24,00

48,00

Familienbeitrag (Erw. + Kinder)

10,00

60,00

120,00

Mitglieder ab 65 Jahre

3,00

18,00

36,00

 

 

Alle Beiträge sind in Euro angeben.