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MTV Wasbüttel



Frage und Antwort zur Kooperation mit dem MTV Isenbüttel

Kooperationsvertrag MTV Isenbüttel / MTV Wasbüttel – Fragen und Antworten

 Welche Angebote des MTV Isenbüttel kann ich wahrnehmen?

- Spinning
- Judo
- Karate
- Segeln

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 Ist die Teilnahme an Bedingungen geknüpft?

- Die Mitgliedschaft beim MTV Wasbüttel muss mindestens 2 Jahre bestehen.

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 Kann ich alle Sportarten des MTV Isenbüttel im Rahmen der Kooperation ausüben?

- Nein, die Teilnahme ist auf 2 Sportarten begrenzt. 

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 Was muss ich tun um ein Angebot des MTV Isenbüttell wahrzunehmen?

- Für diesen Fall ist ein besonders Eintrittsformular auszufüllen, das ab Januar 2017 im Downloadbereich der MTV Wasbüttel Homepage(www.mtv-wasbuettel.de index.php/Verein Dokumente heruntergeladen werden kann. Durch die Geschäftsstelle des MTV Wasbüttel wird Ihre Mitgliedschaft bestätigt. Danach sind Ihre persönlichen Daten einzutragen und die gewünschte Sportart anzukreuzen. Die Abgabe des Eintrittsformulars erfolgt durch Sie bei der Geschäftsstelle des MTV Isenbüttel.

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 Wie hoch sind die Kosten beim MTV Isenbüttel?

- Es wird der halbe Grundbeitrag in Rechnung gestellt. Falls für eine Sportart eine Umlage erhoben wird, so muss diese auch gezahlt werden. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

 Werde ich Mitglied beim MTV Isenbüttel mit allen Rechten?

- Es handelt sich um eine Gastmitgliedschaft. Damit haben Sie eingeschränkte Rechte; so besitzen Sie beispielsweise kein Stimmrecht oder Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

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 Besteht auch umfassender Versicherungsschutz bei einem Unfall?

- Ja, dieser besteht in vollem Umfang.

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 Wenn ich die Mitgliedschaft beim MTV Isenbüttel/MTV Wasbüttel kündige – was muss ich beachten?

- Hierüber ist auch der MTV Wasbüttel / MTV Isenbüttel sofort zu informieren, da mit dem Datum der Kündigung auch die Gastmitgliedschaft endet. Es ist dort ein neuer Antrag auf eine Mitgliedschaft zu stellen.

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 Warum kann ich nicht auch an anderen Angeboten des MTV Isenbüttel teilnehmen?

- Die beiden Vereine haben mit dem ab 01.01.2017 geltenden Kooperationsvertrag einen ersten Schritt zur Zusammenarbeit vereinbart. Dabei werden die Inhalte und Angebote in regelmäßigen Abständen abgestimmt. Sollten sich auch aus dem Kreis der Mitglieder beider Vereine Bedarfe zur Erweiterung des Sportangebotes ergeben, so werden die Vorstände beider Vereine hierüber beraten, gemeinsam nach Lösungen suchen und die Inhalte ggf. auf der Homepage aktualisieren.